Hundehaltung Meldung

    Haltungsanzeige großer Hund

    Hinweise für Lünen

    Für Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilo ist eine Haltungsanzeige erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Als "großer Hund" im Sinne des Landeshundegesetzes NRW gelten Hunde, die ausgewachsen mindestens eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Dann ist eine Haltungsanzeige eines großen Hundes gemäß Landeshundegesetz erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 5

    44532 Lünen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    • Haftpflicht-Police

    • Sachkundenachweis

    • Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung

    Formulare

    Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.

    Voraussetzungen

    • Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
    • Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
    • Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    § 11 Landeshundegesetz (LHundG)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.

    Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    Die Haltungsanzeige muss unmittelbar nach Aufnahme des Tieres erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Zwei Wochen nach Eingang aller Unterlagen.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    25 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lünen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de