Haltungsanzeige großer Hund
Hinweise für Lünen
Für Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilo ist eine Haltungsanzeige erforderlich.
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Als "großer Hund" im Sinne des Landeshundegesetzes NRW gelten Hunde, die ausgewachsen mindestens eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Dann ist eine Haltungsanzeige eines großen Hundes gemäß Landeshundegesetz erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lünen
Haftpflicht-Police
Sachkundenachweis
Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung
Formulare
Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.
Voraussetzungen
- Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
- Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
- Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 11 Landeshundegesetz (LHundG)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.
Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.
Fristen
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Die Haltungsanzeige muss unmittelbar nach Aufnahme des Tieres erfolgen.
Bearbeitungsdauer
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Zwei Wochen nach Eingang aller Unterlagen.
Kosten
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25 Euro
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024
Stichwörter
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