Hundehaltung Meldung

    Meldepflicht für Hunde

    Hinweise für Lüdenscheid

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdenscheid

    Sie haben einen großen Hund und möchten ihn anmelden? Hier erfahren Sie mehr dazu. Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rasse und großen Hunden. Zu den großen Hunden zählen Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindestgewicht von 20 kg haben. Diese Hunde dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht ohne Leine geführt werden. Verunreinigungen der Hunde sind zu entfernen. Große Hunde sind zusätzlich zur hundesteuerlichen Meldung ab dem 6. Monat mit nachfolgenden Unterlagen dem Rechts- und Ordnungsamt zu melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung

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    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

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    Deutsch

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    58507 Lüdenscheid

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    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

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    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Anmeldung eines großen Hundes Sachkundenachweis Mikrochipnummer Kopie der Tierhalterhaftpflichtversicherung

    Formulare

    Hinweise für Lüdenscheid

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid

    Landeshundegesetz

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lüdenscheid

    Kosten

    Hinweise für Lüdenscheid

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Hundehaltung - Merkblatt LHundG NRW Hundehaltung - Formular Anzeige der Haltung eines großen Hundes (§11 Abs.1 LHundG NRW) (Serviceportal)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de