Hundehaltung Meldung
Meldepflicht für Hunde
Hinweise für Lüdenscheid
Beschreibung
Hinweise für Lüdenscheid
Sie haben einen großen Hund und möchten ihn anmelden? Hier erfahren Sie mehr dazu. Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rasse und großen Hunden. Zu den großen Hunden zählen Hunde, die ausgewachsen entweder eine Mindestgröße von 40 cm oder aber ein Mindestgewicht von 20 kg haben. Diese Hunde dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht ohne Leine geführt werden. Verunreinigungen der Hunde sind zu entfernen. Große Hunde sind zusätzlich zur hundesteuerlichen Meldung ab dem 6. Monat mit nachfolgenden Unterlagen dem Rechts- und Ordnungsamt zu melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lüdenscheid
Anmeldung eines großen Hundes Sachkundenachweis Mikrochipnummer Kopie der Tierhalterhaftpflichtversicherung
Formulare
Hinweise für Lüdenscheid
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Landeshundegesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Weitere Informationen
Hinweise für Lüdenscheid
Hundehaltung - Merkblatt LHundG NRW Hundehaltung - Formular Anzeige der Haltung eines großen Hundes (§11 Abs.1 LHundG NRW) (Serviceportal)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024