Hundehaltung Meldung

    Meldepflicht für Hunde

    Hinweise für Medebach

    Beschreibung

    Hinweise für Medebach

    Landeshundegesetz (LHundG NRW) zum 01.01.2003 in Kraft getreten Zweck des LHundG ist es, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken.Das LHundG unterscheidet zwischen drei Hundearten: Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG) Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG) Große Hunde (§ 11 LHundG)Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Gesetz.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Medebach

    Formulare

    Hinweise für Medebach

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Landeshundegesetz

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Medebach

    Kosten

    Hinweise für Medebach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Medebach

    » Hundesteueranmeldung Online » Anzeige Haltung eines großen Hundes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Medebach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de