Meldepflicht für Hunde
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Im Zuge der Verhaltensprüfungen werden verschiedene praktische Übungen für das Gespann aus Halter und Hund zur Überprüfung des Charakters und Gehorsams des Hundes durchgeführt. Die Prüfung wird in Kooperation mit einer anerkannten Sachverständigen nach dem LHundG NRW abgenommen und dauert circa drei Stunden. Pro Prüfungstermin können maximal fünf Hund-Halter-Gespanne teilnehmen. Die Teilnahme ist auch für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Mönchengladbach möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-2831
Fax: 02161 25-2849
Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit
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Telefon Festnetz: 02161 25-2831
Fax: 02161 25-2849
erforderliche Unterlagen
Erlaubnisantrag (für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen), Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis
Formulare
Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.
Voraussetzungen
- Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
- Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
- Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 3, 4, 8, 10 und 11 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW)
§ 1 DVO LHundG NRW
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.
Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
- Für die Durchführung der Verhaltensprüfung nach dem LHundG NRW wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW eine Gebühr in Höhe von insgesamt 140,00 € pro Hund-Halter-Gespann fällig.
- Maximal kann pro Termin eine weitere eingetragene Aufsichtsperson gegen eine zusätzliche Gebühr von 50,00 € teilnehmen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024
Stichwörter
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