Hortbetreuung

    Hortbetreuung

    Hinweise für Velbert

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Offene Ganztagsschule

    Die offene Ganztagsschule (OGS) bietet Ihrem Kind beziehungsweise Ihren Kindern an Unterrichtstagen, in den Osterferien, drei Wochen in den Sommerferien und in den Herbstferien außerschulische Angebote an. Eine Betreuung wird an Unterrichtstagen in den Kernbetreuungszeiten nach der vierten Unterrichtsstunde bis 16 Uhr, mindestens aber bis 15 Uhr sichergestellt. In den Ferienzeiten und auch an beweglichen Ferientagen findet eine Betreuung jeweils von 8 bis 16 Uhr statt.


    Kurzzeitbetreuung

    Die Kurzzeitbetreuung erfordert je Schule eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Schülerinnen und Schülern. Ist diese erreicht, findet eine Betreuung nach der vierten Unterrichtsstunde bis spätestens 14 Uhr statt. Im Rahmen dieses Betreuungsangebotes haben Sie die Möglichkeit, eine Ferienbetreuung entsprechend der Ferienregelungen der OGS zu wählen.


    Sonstige Betreuungsmaßnahme

    Die Betreuung "vor 8 Uhr" und "nach 16 Uhr" erfordert je Schule eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Schüler/-innen und Schülern. Ihr Kind/Ihre Kinder wird/werden dann in der Zeit von 7 bis 8 Uhr beziehungsweise 16 bis 17 Uhr betreut.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    Für den Herabsetzungsantrag weisen Sie bitte das Einkommen aller im Haushalt wohnenden Personen nach. Dazu gehören:

    •  Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit (Dezemberabrechnung des Vorjahres, aktuelle Abrechnung)
    •  Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit (beispielsweise Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres, aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung)
    •  Rente, Pension (Bitte Rentenart und Kopie des letzten Rentenbescheids beifügen)
    •  Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern SGB II, III, V, XII (Kopie des Bescheids)
    •  Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss (beispielsweise Kopie des Kontoauszugs)
    •  Wohngeldbescheid
    •  Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BaföG)
    •  Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

     

    Für den Vertrag werden die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten benötigt.

    Formulare

    Hinweise für Velbert

    Voraussetzungen

    Hinweise für Velbert

    Die Schulleitung der jeweiligen Schule entscheidet über die Aufnahme in die Betreuung. Für das Auswahlverfahren ist es sinnvoll, eine Bestätigung der Arbeitszeit des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin hinzuzufügen.
    Die Schulverwaltung kann die Aufnahme eines Kindes verweigern, wenn die Erziehungsberechtigten Rückstände aus vorherigen Verträgen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Velbert

    Die rechtliche Grundlage für die offene Ganztagsschule/Kurzzeitbetreuung im Rahmen der offenen Ganztagsschulen (OGS) der Stadt Velbert sind § 9 Abs. 3 Schulgesetz NRW sowie der Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003, zuletzt geändert durch den Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 23.12.2010 in der jeweils gültigen Fassung und die Beitragssatzung "Offene Ganztagsschule" der Stadt Velbert.

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Velbert

    Der Aufnahmebescheid inklusive Beitragsberechnung wird vor Beginn des Schuljahres (vor dem Ende der Sommerferien) verschickt.

    Kosten

    Hinweise für Velbert

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert

    Der Vertrag wird für die Dauer eines Schuljahres (01.08.-31.07.) geschlossen. Eine vorzeitige, unterjährige Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten von der Maßnahme an der Schule ist mit einer Frist von vier Wochen zum 01. des darauffolgenden Monats möglich bei:

    •  Änderung hinsichtlich der Personensorge für das Kind,
    •  Wechsel der Schule,
    •  Längerfristige Erkrankung der Schülerin beziehungsweise des Schülers (mindestens vier Wochen) sowie
    •  Eintritt der Arbeitslosigkeit eines Erziehungsberechtigten während der Vertragslaufzeit.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Velbert

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de