Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen Veränderungen anzeigen
Es gibt wesentliche Veränderungen an Ihrer Betriebsstätte oder bei Ihren betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie der Rundfunkbeitrag wird angepasst.
Beschreibung
Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.
Ändern sich diese Angaben im Zeitverlauf, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Vreden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
- Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald sich die Angaben, die Sie bei der Anmeldung gemacht haben ändern, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Kosten
Die zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:
- Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters
- gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
- letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
- vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte
- Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte
- Beitragsnummer
- Datum des Beginns des Innehabens der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs
- Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit
- Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
- Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022