Veranstaltung

    Veranstaltungskoordination

    Hinweise für Bonn

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Bonn mit seiner mehr als 2000-jährigen Geschichte und seinem internationalen Profil verfügt über eine Vielzahl von Plätzen mit besonderem Flair vor historischer oder moderner Kulisse und ist Austragungsort großer Open-Air-Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung.

    Sollten Sie eine Veranstaltung im Außenbereich planen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit der Veranstaltungskoordination auf, die Ihnen als zentrale Anlaufstelle gerne zur Verfügung steht.

    Bitte beachten Sie, dass die erforderlichen Unterlagen fristgerecht vorliegen müssen, ansonsten kann Ihre geplante Veranstaltung nicht genehmigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Veranstaltungskoordination

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53111 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 775555

    E-Mail: veranstaltungskoordination@bonn.de

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    Formulare

    Hinweise für Bonn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bonn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bonn

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bonn

    Damit Ihr Anliegen bearbeitet und mit den Fachämtern der Verwaltung abschließend geprüft werden kann, sind umfassende Informationen über Ihre Veranstaltung erforderlich. Daher senden Sie bitte frühestmöglich den Online-Fragebogen für Veranstaltungen (siehe ‚Formulare und Links‘), dieser wird als Antrag für Ihre Veranstaltung gewertet. Hilfreich beim Ausfüllen des Fragebogens sind die Informationen unter "Hinweise für Veranstaltende" (siehe ‚Formulare und Links‘)

    Bei der erstmaligen Planung von Veranstaltungen und bei eingezäunten Veranstaltungen ab 1000 Besuchern muss der Fragebogen spätestens 9 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der Veranstaltungskoordination vorliegen. Es wird zunächst geprüft, ob die Veranstaltung in Bonn stattfinden kann. Im Anschluss wird geprüft, ob eine Baugenehmigung nach der SBauVO NRW erforderlich ist, in diesem Fall wird das weitere Verfahren über das Bauordnungsamt erfolgen, für alle anderen Veranstaltungen ist die Veranstaltungskoordination weiterhin zuständig.

    Für alle Veranstaltungen einer Baugenehmigung nach der SBauVO NRW bedürfen sowie für alle umzäunten Veranstaltungen ab 1000 Besucher sind folgende Unterlagen spätestens 6 Monate vor der Veranstaltung einzureichen:

    • Maßstabsgerechte Plandarstellung mit allen relevanten Angaben (Planzeichnungen im Maßstab 1:200 oder 1:250 und sollte ein Sicherheitskonzept vorliegen, sollte der Inhalt des SiKo in den Plänen erkennbar eingetragen sein).
      Folgende Inhalte sind u.a. in den Planunterlagen darzustellen:
      • Führung der Flucht- und Rettungswege auf der Veranstaltungsfläche
      • Darstellung der lichten Breite der Flucht- und Rettungswege (i. B. Bereich der Notausgänge)
      • Zonierung der Veranstaltungsfläche (Abschrankungen Stehplätze nach §29 SBauVO NRW)
      • Flucht- und Rettungswege der benachbarten Liegenschaften (z.B. Feuerwehrzufahrt)
      • Brandschutzkonzept (für Veranstaltungen mit Baugenehmigung ab 1.000 Personen)
    • Bei der Erstellung von Unterlagen sind die Vorgaben der Planzeichenverordnung zu beachten. Die Pläne sind mit einer Legende zu versehen. In der Legende sind u.a. Angaben zum Planverfasser, Erstelldatum und Maßstab zu erfassen. Auf dem Plan ist die Veranstaltung und das Veranstaltungsdatum zu benennen.


    Des Weiteren wird Ihnen noch mitgeteilt, ob für Ihre Veranstaltung ein Sicherheitskonzept oder/und ein Lärmgutachten erforderlich ist.

    Für alle anderen Veranstaltungen, die regelmäßig und mit geringerem Besucheraufkommen in Bonn stattfinden, müssen der ausgefüllte Fragebogen und ein maßstabsgerechter Aufbauplan spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.

    Bitte achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht werden müssen!

    Sie können die Unterlagen auch per E-Mail oder postalisch senden.

    Fristen

    Hinweise für Bonn

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Bonn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de