Qualifizierungsbaustein Bestätigung

    Anerkennung eines Qualifizierungsbausteins beantragen

    Hinweise für Reg.-Bez. Detmold

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Detmold

    Sie als Anbieter von Berufsbildungsvorbereitungen können Qualifizierungsbausteine entwickeln.

    Um eine höhere Akzeptanz und Verwertbarkeit der Berufsvorbereitungsmaßnahme zu gewährleisten, müssen Sie den Qualifizierungsbaustein durch die zuständige Stelle bestätigen lassen.

    Qualifizierungsbausteine qualifizieren für eine Tätigkeit, die Teile einer anerkannten Berufsausbildung sind. Die Qualifizierungsbausteine haben einen klaren und verbindlichen Bezug zu einer Ausbildungsordnung und zum Ausbildungsplan. Die  Bausteine orientieren sich an der regionalen Arbeitsmarktsituation. Die Bausteine sind inhaltlich und zeitlich abgegrenzt sowie in sich abgeschlossen. Die Bausteine enden mit einem Kompetenznachweis.

    Vorteile der Qualifizierungsbausteine sind die effiziente Hinführung förderbedürftiger Jugendlicher zur Ausbildung und systematische Qualifizierung. Als Anbieter von Qualifizierungsbausteinen müssen Sie vor der Anwendung die Bescheinigung beantragen, dass diese mit dem Qualifizierungsbild übereinstimmen.

     Die Teilnahme an einem Qualifizierungsbaustein sollte zwischen 140 und 420 Stunden dauern. Dies entspricht beispielsweise 4 bis 12 Arbeitswochen, wenn

    • Die Arbeitswoche 5 Arbeitstage hat
    • Ein Arbeitstag 7 Stunden hat.

    Die Teilnahme an einem Qualifizierungsbaustein befähigt zur Ausübung einer Tätigkeit, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist.

    In besonderen Fällen können Sie von diesem zeitlichen Korridor abweichen. Die Gesamtdauer der Berufsausbildungsvorbereitung wird damit nicht eingeengt, da bei Bedarf mehrere unterschiedliche oder aufeinander aufbauende Qualifizierungsbausteine absolviert werden können.

    Die Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen erfolgt durch die Anbieter der Berufsausbildungsvorbereitung. Betriebe können die Bausteine im Rahmen der rechtlichen Vorgaben individuell auf ihre Qualifizierungsmöglichkeiten zuschneiden.

    Bei der Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen müssen Sie die Rahmenbedingungen des Berufsbildungsgesetzes einhalten. Sie müssen bei der Entwicklung Inhalte anerkannter Ausbildungsberufe aufgreifen. Sie müssen sich bei der Entwicklung auf den Ausbildungsrahmenplan beziehen.

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Horst 29

    48147 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02515070

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: zaekwl@zahnaerzte-wl.de

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ärztekammer Westfalen-Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 210-214

    48147 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02519290

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: posteingang@aekwl.de

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Detmold

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 69 Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 4 Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAVBVO)

    Verfahrensablauf

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    Wenn Sie die Bestätigung von Qualifizierungsbausteinen beantragen wollen:

    Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und gegebenenfalls bestätigt

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Bezeichnung: Fachportal des Bundesinstituts für Berufsbildung

    URL: https://www.ueberaus.de/wws/qualifizierungsbausteine.php

    Bezeichnung: Fachportal des Bundesinstituts für Berufsbildung

    URL: https://www.bibb.de/de/11087.php 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten  des Landes Sachsen-Anhalt. am 14.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de