Angaben zum Denkmal Auskunft
Auskunft aus der Denkmalliste
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Beschreibung
Hinweise für Warstein
Der Bürgermeister der Stadt Warstein als Untere Denkmalbehörde ist verpflichtet, eine Liste der Baudenkmäler und Liste der ortsfesten Bodendenkmäler zu führen.
Die Denkmalliste enthält folgende Angaben:
- Kurzbezeichnung des Denkmals
- Lagemäßige Bezeichnung des Denkmals (Straße, Hausnummer bzw. Flur, Flurstück)
- Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals
- Tag der Eintragung
Hier können Sie die Denkmalliste nach Ortschaften unterteilt einsehen:
- Allagen, Niederbergheim
- Belecke
- Hirschberg
- Mülheim, Sichtigvor, Waldhausen
- Suttrop
- Warstein
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Hinweise für Warstein
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022