Denkmalverzeichnis Auskunft
Beschreibung
Hinweise für Stadtlohn
Die Denkmallisten in Nordrhein-Westfalen sind grundsätzlich frei einsehbar. Um Auskünfte zu einer möglichen Unterschutzstellung etwa eines Hauses oder eines Bodendenkmals in einem Grundstück zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger Anfragen an die jeweils zuständige Untere Denkmalbehörde bei der Gemeinde stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Verfahrensablauf
Hinweise für Stadtlohn
Formlos per Mail
Sie können per E-Mail einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Auf der Seite www.stadtlohn.de/denkmalliste sind die Denkmäler in Stadtlohn mit Hintergrundinformationen aufgelistet.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Hinweise für Stadtlohn