Denkmalverzeichnis Auskunft
Hinweise für Ahaus
Benötigen Sie eine Auskunft zu einer möglichen Unterschutzstellung etwa eines Hauses oder eines Bodendenkmals zu einem Grundstück?
Beschreibung
Hinweise für Ahaus
Die Denkmalliste ist frei einsehbar. Um Auskünfte zu einer möglichen Unterschutzstellung etwa eines Hauses oder eines Bodendenkmals in einem Grundstück zu erhalten, können Bürger*innen Anfragen an die jeweils zuständige untere Denkmalbehörde bei der Gemeinde stellen.
Ebenso kann die Denkmalliste online unter Denkmal.NRW eingesehen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ahaus
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Hinweise für Ahaus