Angaben zum Denkmal Auskunft

    Auskunft aus der Denkmalliste

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldfeucht

    Nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz = DSchG) vom 11. März 1980 (in Kraft seit dem 01. Juli 1980) obliegen der Denkmalschutz und die Denkmalpflege dem Land, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Maßgebend ist die Unterscheidung zwischen Denkmalschutz und Denkmalpflege.

    Denkmalschutz ist eine sonder-ordnungsbehördliche Tätigkeit und damit Pflichtaufgabe. Dem steht die Denkmalpflege als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe gegenüber.

    Zu den Aufgaben des Denkmalschutzes ist besonders die des Erkennens und der Unterschutzstellung von Denkmälern zu nennen. Durch die Unterschutzstellung wird dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten durch Anordnung oder Verfügung ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen auferlegt oder ein solches zugelassen.

    Die Erfassung der Denkmäler in einer Denkmalliste ist Aufgabe der unteren Denkmalbehörden, also der Städte und Gemeinden. Die Denkmalliste ist getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern oder beweglichen Denkmälern zu führen.

    Die Aufgaben des Denkmalschutzes sind in der Gemeinde Waldfeucht umfassend erfüllt. Alle weiteren Aufgaben der unteren Denkmalbehörde, z. B. Förderung, Beratung, Unterstützung, Erforschung, können der Denkmalpflege zugerechnet werden. Hierunter sind die gemeindlichen Tätigkeiten im Rahmen der Leistungsverwaltung zu verstehen, die helfend, unterstützend, beratend und vorsorgend unter Einbeziehung der Pflege der Denkmäler zu deren Erhaltung und möglichst auch sinnvollen Nutzung führen sollen.

    Als Anerkennung für die im allgemeinen Interesse übernommenen Verpflichtungen verleiht das Land Nordrhein-Westfalen dem Eigentümer eines Denkmals eine Denkmalplakette nebst Urkunde. Alle Denkmaleigentümer wurden gebeten, die Plaketten an ihren Denkmälern anzubringen.

    Die im Bereich der Gemeinde Waldfeucht eingetragenen Denkmäler / Bodendenkmäler können jederzeit bei der Gemeinde Waldfeucht eingesehen werden.

    Weitere Informationen finden Sie auch auf folgende Seiten:
    https://denkmal.nrw

    https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lambertusstraße 13

    52525 Waldfeucht

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Formlos

    Verfahrensablauf

    Formlos per Mail

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Waldfeucht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de