Angaben zum Denkmal Auskunft

    Auskunft aus der Denkmalliste

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kevelaer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaer

    Die Untere Denkmalbehörde kümmert sich um Schutz und Pflege der Denkmäler. Ziel ist die Erhaltung des historischen Erbes der Stadt. Denkmäler können die unterschiedlichsten Dinge sein, sie müssen aber für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder die Arbeitswelt von besonderer Bedeutung sein. Trifft das zu, müssen sie unter Denkmalschutz gestellt werden. Erst dann sind sie Denkmäler und der pflegliche Umgang mit ihnen für die kommenden Generationen gesichert.

    Denkmäler weisen unterschiedliche Eigenschaften auf. Robuste Burgen oder feingliedrige Rokokostuckaturen benötigen eine jeweils andere Behandlung als ein Fachwerkbauernhaus oder das Parterre eines Barockgartens. Denkmalpflege heißt der Umgang mit Denkmälern, ihre pflegliche Behandlung, ausgerichtet auf lang andauernde Erhaltung, ungestörtes Erscheinungsbild und sinnvolle Nutzung.

    Denkmalschutz unterliegt den im Denkmalschutzgesetz vorgegebenen Verfahrensschritten. Sie sind nicht immer für alle Betroffenen auf Anhieb verständlich und führen zu den unterschiedlichsten Fragen. Zudem müssen Denkmäler gepflegt und sinnvoll genutzt werden. Dabei werden natürlich, in größerem oder kleinerem Umfang, Veränderungen vorgenommen. Auch hier stellen sich eine Reihe von Fragen, lassen sich bürokratische Schritte nicht ausschließen. Eine umfassende Beratung unserer Kunden in allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist daher unser Anliegen.

    In der Wallfahrtsstadt Kevelaer sind viele Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Für den inneren Stadtkern gilt eine sogenannte Denkmalbereichssatzung. Bauliche Veränderungen an Baudenkmälern und auch in der Nähe von Baudenkmälern sind in der Regel erlaubnispflichtig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 2.2 - Bauordnung und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Formlos

    Verfahrensablauf

    Formlos per Mail

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de