Gehwegüberfahrten Instandhaltung
Gehwegüberfahrt instand halten
Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Die Eigentümer der von einer öffentlichen Straße erschlossenen Grundstücke sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu reinigen, d. h. Schmutz und Unrat sowie Unkraut zu entfernen.
Zur Gehwegreinigungspflicht gehört auch der Winterdienst, d. h. den Gehweg in der benötigten Breite schnee- und eisfrei zu halten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02355 84-0
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schalksmühle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021