Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Gehwegüberfahrt instand halten

    Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Die Eigentümer der von einer öffentlichen Straße erschlossenen Grundstücke sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu reinigen, d. h. Schmutz und Unrat sowie Unkraut zu entfernen.

    Zur Gehwegreinigungspflicht gehört auch der Winterdienst, d. h. den Gehweg in der benötigten Breite schnee- und eisfrei zu halten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de