Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Gehwegüberfahrt instand halten

    Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus erreichen zu können. Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau als der Gehweg und bedürfen der Genehmigung durch die Stadt Witten. Um eine Gehwegüberfahrt erstellen zu lassen, ist zuvor ein schriftlicher Antrag an das Tiefbauamt der Stadt Witten zu stellen. Sobald der Antrag vorliegt, wird ein Mitarbeiter für technische Angelegenheiten die Örtlichkeit besichtigen. Dabei wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen. Der Antragsteller erhält die Genehmigung zur Ausführung der Gehwegüberfahrt und kann nun einen Tiefbauunternehmer seiner Wahl mit den Arbeiten beauftragen. Wichtig ist, dass nur eingetragene Tiefbauunternehmen zugelassen werden können. Das beauftragte Tiefbauunternehmen hat sich vor Beginn der Arbeiten mit dem Tiefbauamt in Verbindung zu setzen. Sind die Arbeiten beendet, ist das Tiefbauamt davon in Kenntnis zu setzen. Ein Mitarbeiter für technische Angelegenheiten wird die Örtlichkeit erneut besichtigen und die neu erstellte Gehwegüberfahrt bei Mängelfreiheit abnehmen. Wurden Mängel bei der Erstellung festgestellt, müssen diese beseitigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    66.1.2 Sachgebiet Straßenunterhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Annenstraße 111 b

    58453 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Dem Antrag auf Anlegung einer Gehwegüberfahrt ist eine Planskizze der betroffenen Örtlichkeit beizufügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Für diese Genehmigung ist eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 51,00 EUR zu entrichten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Gehwegüberfahrt Antrag

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de