Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Gehwegüberfahrt instand halten

    Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.

    Beschreibung

    Hinweise für Haltern am See

    Sofern ein Bürger die Absenkung des Gehweges zur Schaffung einer Einfahrt zu seinem Grundstück wünscht, muss ein Vertrag zwischen ihm und der Stadt Haltern am See geschlossen werden. Hierbei sind die allgemeinen Ausführungsregeln sowie eine entsprechende Materialauswahl zu beachten.

     

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    Ansprechpartner

    Technische Dienste / Baubetriebshof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02364 / 933-471

    Fax: 02364 / 933-490

    E-Mail: baubetriebshof@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de