Gehwegüberfahrten Instandhaltung
Gehwegüberfahrt instand halten
Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.
Beschreibung
Hinweise für Haltern am See
Sofern ein Bürger die Absenkung des Gehweges zur Schaffung einer Einfahrt zu seinem Grundstück wünscht, muss ein Vertrag zwischen ihm und der Stadt Haltern am See geschlossen werden. Hierbei sind die allgemeinen Ausführungsregeln sowie eine entsprechende Materialauswahl zu beachten.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021