Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Gehwegüberfahrt instand halten

    Sie sind verpflichtet Ihr Grundstückszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung instand zu halten.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldfeucht

    Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch den Fachbereich Bauen genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Fachbereich Bauen eine Genehmigung einzuholen. Die Arbeiten werden durch den gemeindlichen Bauhof oder durch  eine von der Gemeinde beauftragte Fachfirma kostenpflichtig hergestellt. Zur Beantragung einer Bordsteinabsenkung und zur Abstimmung des dafür erforderlichen Ortstermins wenden Sie sich bitte an den zuständige/n Mitarbeiter/in des Fachbereiches Bauen.

    Bei Kontakt via E-Mail hinterlassen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer damit man sich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lambertusstraße 13

    52525 Waldfeucht

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de