Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sind Tätigkeiten verboten, durch die die Nachtruhe gestört werden kann. Ausnahmen von diesem Verbot ergeben sich, die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines*r Beteiligten liegt.
Dem öffentlichen Interesse dienen nur Betätigungen, die für das Gemeinwohl so bedeutsam sind, dass das generelle Einhalten der Nachtruhe dahinter zurückstehen muss. Dem Interesse an einer ungestörten Nachtruhe kommt im Hinblick auf den Gesundheitsschutz von Anwohner*innen aber eine große Bedeutung zu.
Gründe, die eine Ausnahme rechtfertigen sollen, müssen daher gewichtig sein. Beispiele:
- Ein öffentliches Interesse kann bei Reparaturen an öffentlichen Ver- oder Entsorgungssystemen oder an Straßenbahngleisen gegeben sein, wenn deren Durchführung während der Nachtzeit dringend erforderlich ist und es keine Alternativen gibt (z.B. Schienenersatzverkehr)
- Ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten kann bei zeitlich beschränkten Reparaturen an Produktionsanlagen gegeben sein, wenn deren Durchführung am Tage zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann (Nachweis erforderlich)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Lageplan (1:7500) inklusive Umgebungsbebauung
- Skizze der Baustelleneinrichtung mit Aufstellungsorten der Baumaschinen und -container
- Nachweis der Entfernung zum nächsten Wohnhaus
- Arbeitsplan/-ablaufplan mit Beschreibung der Bauverfahren
- Entwurf des Informationsblattes für Anlieger*innen
- Begründung für die Notwendigkeit der Nachtarbeit
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Nach Antragsstellung
- prüft das Umweltamt Ihre Antragsunterlagen,
- findet in manchen Fällen eine Besichtigung des Ortes statt, an dem die Nachtarbeit durchgeführt werden soll,
- teilt Ihnen das Umweltamt schriftlich mit,
a) ob Ihr Antrag genehmigt wurde (Genehmigungsbescheid) und
b) welche Gebühren Sie für die Bearbeitung des Antrags zahlen müssen (Gebührenbescheid)
Fristen
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Die Antragstellung muss
a) mindestens 5 Werktage vor Beginn der Nachtarbeit (bei Tätigkeiten mit einer Gesamtdauer von weniger als zwei Wochen)
b) mindestens 4 Wochen vor Beginn der Nachtarbeit (bei Tätigkeiten mit einer Gesamtdauer ab zwei Wochen)
erfolgen.
Bearbeitungsdauer
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1-3 Wochen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Eine nicht genehmigte Nachtarbeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann möglicherweise nachts durch die Polizei unterbunden werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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