Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenausweis
Hinweise für Märkischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Märkischer Kreis
Widerspruch: Sind Sie mit dem Bescheid über die Feststellung Ihrer Behinderungen nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Beachten Sie hierzu bitte die Erläuterungen in Ihrem Bescheid. Ihr Widerspruch wird hier geprüft. Nachprüfungen: Nachprüfungen werden bei Erkrankungen durchgeführt, die sich möglicherweise in ihrer Schwere und ihren Auswirkungen im Laufe der Jahre verbessern können. Ob eine Nachprüfung vorgesehen ist, steht im Bescheid über die Feststellung Ihrer Behinderungen. Die Nachprüfung ist keine Befristung der Schwerbehinderteneigenschaft. Erst wenn die Nachprüfung durchgeführt wurde, kann es zu einer Änderung kommen. Ausweisverlängerung: Steht eine Nachprüfung noch aus und läuft Ihr Ausweis ab, wird Ihnen der Ausweis ohne weitere Prüfung zunächst verlängert. Es genügt eine entsprechende Email an schwerbehindert@maerkischer-kreis.de , in der Sie um Verlängerung des Schwerbehindertenausweises bitten. Ansprechpartner: Telefon: 02352 / 966 + Durchwahl Mitarbeiter Zuständigkeit Durchwahl Herr Stracke A, B, C 7201 Frau Ünver D, E, F, G, Ha-Hi 7202 Herr Ermster Ho-Hz, I, J, K, L, Ma 7223 Frau Heyne Mb-Mz, N, O, P 7221 Frau Wnek Q, R, Sa-Schr 7218 Frau Müller Schu-Sz, T, U, V, W, X, Y, Z 7172
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
FD 79 - Schwerbehindertenrecht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02352 / 966-60
Fax: 02352 / 966-7169
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Märkischer Kreis
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen