Schwerbehindertenausweis

    Schwerbehindertenausweis

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das Referat Soziales, Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten des (Versorgungsamtes) Sozialamtes bei der Stadt Gelsenkirchen feststellen lassen. Sie benötigen ein Formular, wenn Sie einen Schwerbehinderten-Antrag stellen wollen (Erstantrag). Das gleiche Formular können sie auch nutzen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat (Änderungsantrag).
     
    Was ist eine Behinderung?

    Menschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können.

    Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 5

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 5

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Es ist lediglich eine Abholung bzw. Abgabe des Antrages bei den Einwohner- und Bürgerämtern der Stadt Herne möglich. Es kann weder eine Auskunftserteilung noch ein Stand zur Bearbeitung gegeben werden. 

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Die Ausgabe und Abgabe von Anträgen kann in den Einwohner- und Bürgerämtern zu den Öffnungszeiten gegen eine Wartemarke erfolgen. Bitte ziehen Sie selber diese an dem Wartemarkendrucker und warten Sie an der Theke / in Wanne bitte vor dem Zimmer 6a.

    Den Antrag finden Sie auch online:

    Bezirksregierung Münster - elektronischer Schwerbehindertenantrag (nrw.de)

    www.gelsenkirchen.de - Datenschutz

    Fristen

    Hinweise für Herne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de