Schwerbehindertenausweis

    Schwerbehindertenausweis

    Hinweise für Borchen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Borchen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter der Burg 1

    33178 Borchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251/3888-0

    Fax: 05251/3888-200

    E-Mail: buergerbuero@borchen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borchen

    Formulare

    Hinweise für Borchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borchen

    Fristen

    Hinweise für Borchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borchen

    Kosten

    Hinweise für Borchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borchen

    Für die Prüfung zur Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft ist der Kreis Paderborn zuständig.

    Antragsformulare können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Borchen erhalten.

    Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Schwerbehindertenausweises kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Gemeindeverwaltung Borchen vorgenommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de