Schwerbehindertenausweis

    Schwerbehindertenausweis

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Schwerbehinderung)

    Einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) können Sie beim Kreis Warendorf stellen (Erstantrag). Hierüber erhalten Sie einen Feststellungsbescheid, in dem der GdB und die einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen angegeben werden, und zwar auch dann, wenn der festgestellte GdB weniger als 50, aber mindestens 20 beträgt.

    Beträgt der im Bescheid oder in einer entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung anderweitig festgestellte Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50, stellt der Kreis Warendorf einen Ausweis über die Eigenschaft als Schwerbehinderte(r) und den GdB aus.

    Durch das neue Behinderten-Pauschbetragsgesetz kann bereits ab einem GdB von 20 ein Pauschbetrag ab dem Steuerjahr 2021 geltend gemacht werden. Hierüber erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Ab einem GdB von 50 genügt nach wie vor die Vorlage des Schwerbehindertenausweises.

    Liegen weitergehende erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen vor, werden sog. Merkzeichen (z.B. "G": erhebliche Gehbehinderung, "aG": außergewöhnlich gehbehindert, "RF": Rundfunk- und Fernseh-gebührenermäßigung, "H": Hilflos, "BI": Blind) in den Schwerbehindertenausweis aufgenommen.

    Im Regelfall erfolgt die Anerkennung der Behinderung(en) unbefristet. Ausgenommen sind solche Behinderungen, bei denen eine Heilungsbewährung (z.B. bei Tumorerkrankungen) oder eine Besserung möglich ist. In diesen Fällen erfolgt eine Nachprüfung. Diese erfolgt auch bei Änderung der Rechtsgrundlage (z.B. Anforderungen für Hilflosigkeit bei Eintritt eines bestimmten Alters).

    Sie können auch selbst jederzeit einen Änderungsantrag stellen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlimmert oder weitere Behinderungen eingetreten sind.

    Feststellung gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen für behinderte Menschen
    Menschen mit Behinderung sind in Beruf und Gesellschaft häufig benachteiligt. Daher gibt es verschiedene Ausgleiche die behinderte Menschen in Anspruch nehmen können.
    Die häufigsten Nachteilsausgleiche im Beruf sind:

    • Anspruch auf Zusatzurlaub
    • besonderer Kündigungsschutz
    • begleitende Hilfen im Arbeitsleben
    • Steuerfreibetrag
    • Möglichkeit des vorzeitigen Renteneintritts
    • Parkausweise

    Darüber hinaus gibt es weitere Nachteilsausgleiche, die jedoch von den im Ausweis eingetragenen Merkzeichen abhängig sind.

    Dazu gehören zum Beispiel:

    • unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr
    • unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr
    • Ermäßigung bei der Kfz-Steuer
    • Parkerleichterung
    • Rundfunk- und Fernsehgebührenermäßigung

    Diese Dienstleistung wird vom Kreis Warendorf seit dem 01.01.2008 wahrgenommen.

    Merk- und Infoblätter

    Rechtsgrundlage
    Formulare

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-5001

    Fax: 02581 53-5099

    E-Mail: sozialamt@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schwerbehindertenrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-5050

    E-Mail: sabine.grothues@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

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