Schwerbehindertenangelegenheiten (Schwerbehindertenantrag und Parkausweis für Schwerbehinderte)
Hinweise für Tecklenburg
Beschreibung
Hinweise für Tecklenburg
Schwerbehindertenausweise sowie Parkausweise für Schwerbehinderte werden vom Kreis Steinfurt ausgestellt.
Die Anträge können Sie auch im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg stellen. Wir leiten diese dann an den Kreis Steinfurt weiter.
Folgende Anträge können gestellt werden:
Erstanträge
Verlängerungsanträge
Umtausch eines Schwerbehindertenausweises (Scheckkartenformat)
Parkausweis für Schwerbehinderte
Weitere Informationen erhalten Sie hier auf der Homepage des Kreis Steinfurt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Tecklenburg
Für den Erstantrag:
ein aktuelles Lichtbild
Adressen des Haus- und Facharztes, Adressen der Kliniken
Für den Änderungsantrag:
den aktuellen Schwerbehindertenausweis
Adressen des Haus- und Facharztes, Adressen der Kliniken
Für den Verlängerungsantrag:
den aktuellen Schwerbehindertenausweis
ein aktuelles Passfoto, wenn eine Verlängerung nicht mehr möglich ist
Für den Umtauschantrag:
den aktuellen Schwerbehindertenausweis
ein aktuelles Passfoto
Für den Parkausweis
Schwerbehindertenausweis
ein aktuelles Passfoto (für den Rollstuhlfahrerparkausweis)
Verlängerung der Gültigkeit von Schwerbehindertenausweisen
Formulare
Hinweise für Tecklenburg
Voraussetzungen
Hinweise für Tecklenburg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Tecklenburg
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Paragraf 69
Verfahrensablauf
Hinweise für Tecklenburg
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Tecklenburg
Kosten
Hinweise für Tecklenburg
Es entstehen keine Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Tecklenburg
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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