Schwerbehindertenausweis
Hinweise für Metelen
Beschreibung
Hinweise für Metelen
Der Fachbereich Soziales hilft und berät bei Anträgen und der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen und verlängert gegebenenfalls die Gültigkeitsdauer.
Erst- und Änderungsanträge werden zur Entscheidung an den Kreis Steinfurt weitergeleitet. Verlängerungsanträge können frühestens 3 Monate vor Ablauf gestellt werden. Vorausgesetzt dass noch ein Feld zur Verlängerung frei ist, kann der Ausweis direkt vor Ort verlängert werden, ansonsten wird der Antrag auf Verlängerung an den Kreis Steinfurt weitergeleitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Metelen
- Schwerbehindertenausweis (bei Änderungsantrag bzw. Verlängerung)
- Vollmacht (bei Antragstellung durch Dritte)
- Lichtbild bei Neuausstellung (wenn der Ausweis nicht mehr verlängert werden kann s.o.)
- Steuer-ID-Nummer
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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