Schwerbehindertenausweis
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Schwerbehinderte Menschen erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.
Ist der Antrag formlos gestellt worden, wird das Antragsformular mit der Eingangsbestätigung zugeschickt. Das Formular kann sowohl bei Erstanträgen als auch bei Änderungsanträgen genutzt werden. Es ist wichtig, den Antrag vollständig auszufüllen.
Zur Sachverhaltsaufklärung werden Befundberichte, Krankenhausberichte und Unterlagen anderer Sozialleistungsträger herangezogen (soweit sie nicht bereits dem Antrag beigefügt sind). Das setzt eine Einverständniserklärung des Antragstellers voraus (siehe Antragsvordruck).
Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises sollte rechtzeitig vor deren Ablauf beantragt werden.
Die Ausweisgültigkeit kann auch von der Stadt oder Gemeinde, in der der schwerbehinderte Mensch seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, für jeweils 5 Jahre verlängert werden. Die Stadt oder Gemeinde darf den Ausweis jedoch nur für ein Jahr verlängern, wenn der letzte Geltungszeitraum weniger als 5 Jahre betragen hat.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Münster.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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