Schwerbehindertenausweis

    Schwerbehindertenausweis

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Schwerbehinderte Menschen erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.

    Ist der Antrag formlos gestellt worden, wird das Antragsformular mit der Eingangsbestätigung zugeschickt. Das Formular kann sowohl bei Erstanträgen als auch bei Änderungsanträgen genutzt werden. Es ist wichtig, den Antrag vollständig auszufüllen.

    Zur Sachverhaltsaufklärung werden Befundberichte, Krankenhausberichte und Unterlagen anderer Sozialleistungsträger herangezogen (soweit sie nicht bereits dem Antrag beigefügt sind). Das setzt eine Einverständniserklärung des Antragstellers voraus (siehe Antragsvordruck).

    Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises sollte rechtzeitig vor deren Ablauf beantragt werden.
    Die Ausweisgültigkeit kann auch von der Stadt oder Gemeinde, in der der schwerbehinderte Mensch seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, für jeweils 5 Jahre verlängert werden. Die Stadt oder Gemeinde darf den Ausweis jedoch nur für ein Jahr verlängern, wenn der letzte Geltungszeitraum weniger als 5 Jahre betragen hat.

    Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Münster.

     

    Weitere Informationen

    Unser Servicetelefon ist zu den Servicezeiten:

    Mo - Do.  08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr 
    Fr.           08:00 - 12:00 Uhr
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    Fax Nr.:                      02261 88-9727250
    E-Mail :                      schwerbehindertenrecht@obk.de 

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de