Schwerbehindertenausweis

    Schwerbehindertenausweis beantragen oder verlängern

    Hinweise für Bonn

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Die Dienststelle "Behindertenangelegenheiten" des Amtes für Soziales und Wohnen in der Zeppelinstr. 7a in Bonn-Bad Godesberg ist für die Beantragung und Bewilligung von Schwerbehindertenausweisen zuständig.

    Auf Antrag wird festgestellt, ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt und welchen Grad diese Behinderung (GdB) beträgt.

    Der GdB ist ein Maß für die körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen. Der GdB ist grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen. Die Behinderung kann angeboren oder ihre Ursache ein Unfall oder eine Krankheit sein.

    Als schwerbehinderter Mensch (GdB mindestens 50) erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Sie können damit bestimmte Rechte und verschiedene (soziale) Leistungen erhalten, wie zum Beispiel im Berufsleben (bezahlter zusätzlicher Urlaub, besonderer Kündigungsschutz), Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze. Art und Umfang der Leistungen sind abhängig von der Höhe des GdB und eventuellen Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis.

    Eine Verlängerung des bisherigen Ausweises ist nur möglich, wenn es sich um einen Ausweis im alten Format handelt und hier noch ein Verlängerungsfeld frei ist. Alternativ kann die Ausstellung eines neuen Ausweises im Scheckkartenformat beantragt werden. Für die Ausstellung des neuen Ausweises wird ein aktuelles farbiges Foto (Passbildformat) benötigt.

    Die Verlängerung sollte rechtzeitig, etwa 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausweises, formlos (schriftlich, telefonisch oder per E-Mail) beantragt werden.

    Alle Leistungen können telefonisch oder schriftlich beantragt werden. Persönliche Vorsprachen sind nicht erforderlich. Unterlagen können per E-Mail oder per Post eingereicht werden.

    Den Bearbeitungsstand Ihres Erst- oder Verlängerungsantrags können Sie mit dem Onlinedienst Schwerbehindertenrecht VRONI einsehen. Den Link hierzu finden Sie unter "Formulare und Links".

    Dies geschieht unter Angabe Ihres Geschäftszeichens (44S0XXXXXX oder 447XXXXXXXXX).

    Sollten Sie eine persönliche Beratung benötigen, können Sie einen Beratungstermin unter der unten genannten Service-Nummer zu den genannten Servicezeiten vereinbaren. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Nachnamen. Die entsprechend zuständige Telefonnummer sowie die Servicezeiten finden Sie unter "Kontakt".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachstelle für Menschen mit Behinderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeppelinstraße 7a

    53177 Bonn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bonn

    Folgende Unterlagen werden für einen Antrag benötigt:

    • AntragAntragsvordrucke sind in den städtischen Informationsstellen im Stadthaus, in der Zeppelinstr.7a und in den Bezirksrathäusern sowie im Internet unter Formulare und Links erhältlich. Auf Wunsch kann Ihnen der Antrag zugesandt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Den Link hierzu finden Sie ebenfalls unter Formulare und Links.
    • Sofern vorhanden: Unterlagen über den Gesundheitszustand (zum Beispiel Befundberichte, ärztliche Gutachten (auch Kurschlussgutachten, Pflege-, Betreuungsgutachten), EKG-, Labor- und Röntgenbefunde - keine Röntgenbilder -, die nicht älter als zwei Jahre sind)
    • Falls Sie über keine Unterlagen verfügen, wird mit dem Antrag eine Einverständniserklärung erfragt und diese Unterlagen von den von Ihnen benannten Stellen und Personen angefordert
    • ein Lichtbild

    Bei ausländischen Mitbürgern zusätzlich eine Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde oder eine Kopie des Passes zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts.

    Wird der Antrag von einer Vertreterin oder von einem Vertreter gestellt: zusätzlich die (Vorsorge-)Vollmacht beziehungsweise Bestellungsurkunde.

    Online-Beantragung
    Mit den Onlinediensten im Schwerbehindertenrecht können Sie den Schwerbehindertenantrag online stellen (ELSA).
    Das Online-Antragsformular ist nutzerfreundlich mit Plausibilitätsprüfungen und Eingabehilfen gestaltet. Rechtsgrundlagen und Erläuterungen stehen zur Verfügung.

    Die Antragsdaten werden auf dem elektronischen Wege an die für den Wohnsitz zuständige Stelle (Kreis/kreisfreie Stadt) übermittelt. Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt, die Integrität und Vertraulichkeit der Daten ist gewährleistet. Sie erhalten automatisch eine E-Mail-Bestätigung über den Eingang des elektronischen Antrags.

    Damit eine Bearbeitung möglich ist, ist es erforderlich, dass Sie eine Einverständniserklärung/Schweigepflichtentbindung unterschreiben und per Post an die in dem Schreiben angeführte Stelle übersenden. Zum Schutz der Sozialdaten ist die eigenhändige Unterschrift zurzeit noch zwingend erforderlich.

    Die elektronisch verfügbaren Antragsdaten fließen in das Fachverfahren ein und werden in die Datenbank des zuständigen Aufgabenträgers übernommen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Es entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Bescheinigung zur unentgeltlichen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) - Beiblatt mit Wertmarke
    Zu Ihrem Schwerbehindertenausweis können Sie ein Beiblatt mit einer Wertmarke beantragen. Es berechtigt zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehr.

    Sie erhalten das Beiblatt kostenlos, wenn folgende Merkzeichen bei Ihnen anerkannt wurden:

    • "H" (hilflose Person)
    • "BL" (blinde Person)

    Gegen eine Gebühr in Höhe von aktuell 91 Euro für eine Jahresmarke oder 46,50 Euro für eine Halbjahresmarke, erhalten Sie das Beiblatt, wenn folgende Merkzeichen vorliegen:

    • G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)
    • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
    • GL (Gehörlos)

    Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, dann erhalten Sie das Beiblatt kostenlos. Mit dem Merkzeichen "G" oder "GL" können Sie sich anstelle des Beiblattes auch für eine ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer entscheiden.

    Das Beiblatt wird auf Antrag ausgestellt. Das Antragsformular erhalten Sie zusammen mit dem Feststellungsbescheid, mit dem erstmalig eines der oben aufgeführten Merkzeichen festgestellt wird.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de