Todesbescheinigung

    Todesbescheinigung

    Hinweise für Waldfeucht

    Beschreibung

    Hinweise für Waldfeucht

    Sterbefallbeurkundung

    Beurkundung des Todes von Personen, die in der Gemeinde Waldfeucht gestorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen)

    Ein Sterbefall muss spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Wer zu dieser Anzeige verpflichtet ist, hängt davon ab, wo die Person verstorben ist. Ist die Person zu Hause verstorben, so ist 

    • jeder, der mit der Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, 
    • der Eigentümer der Wohnung oder 
    • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt verpflichtet.

    In der Regel beauftragt die anzeigepflichtige Person einen Bestatter mit dieser Aufgabe. Ist die Person im Krankenhaus, Altenheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so ist das Krankenhaus, Altenheim oder die Einrichtung zur schriftlichen Sterbefallanzeige beim Standesamt verpflichtet.

    Benötigte Unterlagen:

    Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigt das Standesamt bzw. der Bestatter, das Krankenhaus, das Altenheim oder die Einrichtung folgende Unterlagen: 

    • Die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (Stammbuch) und ggf. einen Nachweis über die Auflösung, 
    • die Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand, 
    • einen Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung) sowie 
    • eine ärztliche Bescheinigung über den Tod.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Lambertusstraße 13

    52525 Waldfeucht

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldfeucht

    Formulare

    Hinweise für Waldfeucht

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldfeucht

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldfeucht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Waldfeucht

    Fristen

    Hinweise für Waldfeucht

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldfeucht

    Kosten

    Hinweise für Waldfeucht

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldfeucht

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldfeucht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Waldfeucht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de