Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

    Zusammenschluss von Privatwäldern anerkennen lassen

    Besitzen Sie einen Wald und kennen sich in der forstlichen Bewirtschaftung nicht aus? Vielen Waldbesitzern geht es ähnlich. Wie Sie sich in einer Forstbetriebsgemeinschaft zusammenschließen können und welche Vorteile Sie daraus ziehen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Die Gemeinde Schalksmühle ist mit zz. ca. 150 ha größter einzelner Waldbesitzer im Gemeindebereich und Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft.

    Die Waldbewirtschaftung der gemeindlichen Wälder erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Märkisches Sauerland mit Sitz in Lüdenscheid.

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich III - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher Antrag des Vorsitzenden auf Anerkennung
    • Bei Rechtsform Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb:
      • Schriftlicher Antrag des Vorsitzenden auf Verleihung der Rechtsfähigkeit  
    • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung
    • Protokoll der Gründungsversammlung mit Unterschriften der gewählten Vorsitzenden und des Schriftführers
    • Anschriftenliste der Vorstandsmitglieder
    • Aktuelles Mitgliederverzeichnis mit Angaben zu den Mitgliedsflächen; mindestens 7 Mitglieder als Grundbesitzer
    • Beschlossene Satzung
    • Karte der an die Forstbetriebsgemeinschaft angeschlossenen Flächen
    • Bericht des Regional-Forstamtes über Ziele und Erfolgsaussichten der Forstbetriebsgemeinschaft

     

    Informieren Sie sich vorab bei der Forstbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Sie muss eine juristische Person des Privatrechts sein.

    Sie muss nach Lage, Größe und Zusammenhang aller Mitgliedsgrundstücke eine wesentliche Verbesserung der Bewirtschaftung ermöglichen.

    Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag muss Bestimmungen enthalten über

    • die Aufgabe,
    • die Finanzierung der Aufgabe,
    • Recht und Pflichten der Forstbetriebsgemeinschaft
    • Ordnungsmittel oder Vertragsstrafen bei schuldhaftem Pflichtverstoß,
    • die Verpflichtung der Mitglieder, das Holz über die Forstbetriebsgemeinschaft zum Verkauf anzubieten (wenn sie den Holzabsatz zur Aufgabe hat).

    Sie muss mindestens sieben Mitglieder umfassen.

    Sie muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen.

    Bei Rechtsform der Genossenschaft oder des rechtsfähigen Vereins mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb:

    • Festlegung der Bedingungen für eine Mitgliedschaft:

    Die Mitgliedschaft kann frühestens zum Ende des dritten Geschäftsjahres gekündigt werden, die Kündigungsfrist muss mindestens ein Jahr betragen.

    • Festlegung der Organe, ihrer Aufgaben und der Art der Beschlussfassung:

    Beschlüsse über forstwirtschaftliche Maßnahmen sind durch die General- oder Mitgliederversammlung zu fassen und bedürfen einer Mehrheit von 2 Dritteln der Stimmen.

    Bei Rechtsform einer Kapitalgesellschaft:

    • Die Gesellschafter müssen die Aufgabe mindestens 3 volle Geschäftsjahre lang gemeinsam erfüllen.

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung als Forstbetriebsgemeinschaft können Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich und formlos beantragen. Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 4 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Forstbetriebsgemeinschaft ist als juristische Person steuerpflichtig und muss Steuererklärungen beim Finanzamt einreichen und Steuern zahlen. Diese Pflicht wird durch das Handeln des Vorstands (Verein) oder des Geschäftsführers (GmbH) erfüllt. Geschieht dies nicht, haftet der Vorstand oder der Geschäftsführer auch privat.

     

     

     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de