Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten
Sind Sie Eigentümer von Grundbesitz (bzw. in den neuen Bundesländern Nutzer land- und forstwirtschaftlichen Vermögens), der nicht von der Grundsteuer befreit ist, wird das Finanzamt Ihnen gegenüber einen Grundsteuermessbescheid erlassen.
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Höhe der Grundsteuer
In welcher Höhe Sie als Eigentümer/in Grundsteuer zahlen hängt in erster Linie von drei Faktoren ab:
- Die Höhe des Einheitswertes für Ihr Grundstück (Festsetzung durch das Finanzamt)
- Klassifizierung des Grundstücks nach seiner Art als Agrar- oder Forstwirtschaftsfläche (= Grundsteuer A) bzw. bebaubare oder bebaute Fläche (= Grundsteuer B) (Festsetzung durch das Finanzamt)
- Höhe des vom Gemeinderat beschlossenen aktuellen Hebesatzes für die Grundsteuer A bzw. B
In begründeten Ausnahmefällen können Sie von der Grundsteuer befreit werden.
Grundsteuerreform
Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurden alle Grundstückseigentümer im Jahr 2022 vom Finanzamt aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben.
Auf Basis der in diesem Zusammenhang neuen Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes und dem Hebesatz der Gemeinde Schalksmühle wird die Gemeinde Schalksmühle ab 2025 die Grundsteuer berechnen.
Bei Fragen zur Feststellungserklärung / zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Lüdenscheid:
Finanzamt Lüdenscheid
Bahnhofsallee 16
58507 Lüdenscheid
Grundsteuer-Hotline: 02351 / 155-1959
Zentrale: 02351 / 155 0
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Formulare
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer von Grundbesitz sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
- Grundsteuergesetz
- Haushaltssatzung
- Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
- Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
- Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung
Verfahrensablauf
Haben Sie ein Grundstück erworben oder bspw. ein in Ihrem Eigentum befindliches Grundstück bebaut, werden Sie ggf. von Ihrem Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung eines Einheitswertes erhalten. Das Finanzamt wird Ihnen dann einen bereits festgestellten Einheitswert zurechnen oder den Einheitswert fortschreiben. Der bei der Einheitswertfeststellung ermittelte Wert bildet die Grundlage für die Grundsteuermessbetragsveranlagung. Multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt er den Grundsteuermessbetrag. Diesen teilt das Finanzamt Ihnen mit Bescheid mit.
Diese Bescheide haben Dauerwirkung, d.h. solange sich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am Grundbesitz nicht ändern, behalten diese Bescheide auch für die Zukunft ihre Wirkung.
Die hebeberechtigte Gemeinde erhält ebenfalls eine Mitteilung über die Höhe des Grundsteuermessbetrages. Auf dieser Grundlage wird sie die Grundsteuer festsetzen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Schalksmühle
2024:
Hebesatz Grundsteuer A: 240 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hebesatz Grundsteuer B: 455 % (vom Grundsteuermessbetrag)
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bzw. land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen, erhalten Sie vom Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid, der auf der Grundlage eines Einheitswertbescheides erlassen wird. Der Grundsteuermessbescheid bildet die Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung durch die Gemeinde.
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022