Grundsteuermessbetrag Ermittlung

    Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten

    Sind Sie Eigentümer von Grundbesitz (bzw. in den neuen Bundesländern Nutzer land- und forstwirtschaftlichen Vermögens), der nicht von der Grundsteuer befreit ist, wird das Finanzamt Ihnen gegenüber einen Grundsteuermessbescheid erlassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Gegenstand der Grundsteuer sind - Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) - unbebaute und bebaute Grundstücke (Grundsteuer B). Die Grundsteuer knüpft an den Steuergegenstand "Grundstückswert\" an. Die Bestimmung des Grundstückwertes kann dabei nicht einfach nach der Grundstücksgröße erfolgen. Vielmehr wird dieser durch andere Merkmale wie Bebauung und örtliche Lage erheblich beeinflusst. Insofern muss jedes Grundstück entsprechend seiner Eigenart wertmäßig erfasst werden. Dabei kann es sich nur um den Wert handeln, der einem möglichen Verkaufserlös des Grundstückes entspricht. Dieser Wert wird als Verkehrswert oder gemeiner Wert bezeichnet. Steuerlich gesehen entsteht daraus der Einheitswert, somit der steuerliche Wert für die Grundstückseinheit. Einheitswert und Verkehrswert fallen deshalb auseinander. Der Einheitswert wird nicht von der Stadt Schmallenberg, sondern vom Finanzamt Meschede festgesetzt und Ihnen von dort im Einheitswertbescheid mitgeteilt. Je nach Grundstücksart wird der Einheitswert vom Finanzamt mit unterschiedlichen Messzahlen multipliziert. Daraus ergibt sich der sog. Steuermessbetrag, den das Finanzamt Ihnen im Grundsteuermessbescheid mitteilt. Einwendungen gegen die Festsetzung des Einheitswertes, des Steuermessbetrages oder gegen Ihre Grundsteuerpflicht können Sie nur beim Finanzamt - und nicht bei der Stadt - geltend machen.Für die Bewertung ist das Finanzamt Meschede, Bewertungsstelle, Fritz-Honsel-Straße 4, 59872 Meschede, Telefon 0291/950-0 zuständig. Die von Ihnen zu zahlende Grundsteuer wird von der Stadt durch Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem von der Stadt in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatzes ermittelt und mit einem Abgabenbescheid von Ihnen erhoben. Der Hebesatz beträgt zurzeit für die Grundsteuer A: 180 % (des Steuermessbetrages) Grundsteuer B: 360 % (des Steuermessbetrages)

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Finanzabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag wird bereits im Wertfeststellungsverfahren gelegt.
    Das Finanzamt wird Sie daher - soweit erforderlich - unter Beifügung der Erklärungsvordrucke auffordern, eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes abzugeben. Ggf. wird das Finanzamt um Beifügung weitere Unterlagen bitten.
    Sollten Sie eine Grundsteuerbefreiung beantragen wollen, erfragen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt, in welcher Weise und unter Beifügung welcher Unterlagen die Antragstellung erfolgen soll.

    Formulare

    Formulare: keine
    Onlineverfahren möglich: nein
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer von Grundbesitz sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schmallenberg

    Grundsteuergesetz (GrStG)Abgabenordnung (AO)

    Verfahrensablauf

    Haben Sie ein Grundstück erworben oder bspw. ein in Ihrem Eigentum befindliches Grundstück bebaut, werden Sie ggf. von Ihrem Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung eines Einheitswertes erhalten. Das Finanzamt wird Ihnen dann einen bereits festgestellten Einheitswert zurechnen oder den Einheitswert fortschreiben. Der bei der Einheitswertfeststellung ermittelte Wert bildet die Grundlage für die Grundsteuermessbetragsveranlagung. Multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt er den Grundsteuermessbetrag. Diesen teilt das Finanzamt Ihnen mit Bescheid mit.
    Diese Bescheide haben Dauerwirkung, d.h. solange sich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am Grundbesitz nicht ändern, behalten diese Bescheide auch für die Zukunft ihre Wirkung.    
    Die hebeberechtigte Gemeinde erhält ebenfalls eine Mitteilung über die Höhe des Grundsteuermessbetrages. Auf dieser Grundlage wird sie die Grundsteuer festsetzen.

    Fristen

    grundsätzlich keine; Ist Ihnen allerdings eine Grundsteuerbefreiung gewährt worden und ändern sich die Nutzungs- oder die Eigentumsverhältnisse, so haben Sie dies innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Änderung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bzw. land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen, erhalten Sie vom Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid, der auf der Grundlage eines Einheitswertbescheides erlassen wird. Der Grundsteuermessbescheid bildet die Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung durch die Gemeinde.

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de