Grundsteuermessbetrag Ermittlung

    Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten

    Sind Sie Eigentümer von Grundbesitz (bzw. in den neuen Bundesländern Nutzer land- und forstwirtschaftlichen Vermögens), der nicht von der Grundsteuer befreit ist, wird das Finanzamt Ihnen gegenüber einen Grundsteuermessbescheid erlassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Die Grundsteuer gehört zu den so genannten Grundbesitzabgaben. Hebeberechtigt und Empfänger der Grundsteuer ist die jeweilige Gemeinde. Die Bewertungsstelle des Finanzamtes führt jedes Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung unter einer sogenannten Einheitswertnummer. Im Zuge der Ermittlung des Einheitswertes eines Objektes kommt es im Messbescheid des Finanzamtes -als Grundlagenbescheid- auch zur Festsetzung des Messbetrages. Auf diesen Messbetrag wendet die Gemeinde ihren in der Haushaltssatzung festgeschriebenen Hebesatz von zur Zeit 380 v.H. für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke -Grundsteuer A- und 910 v.H. für bebaute Grundstücke -Grundsteuer B- an und erteilt als Folgebescheid einen Grundsteuerbescheid.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    20.3 Abteilung Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Stockumer Str. 28, B14, 58453 Witten

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Grundsteuermessbescheid des Finanzamts

    Formulare

    Formulare: keine
    Onlineverfahren möglich: nein
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer von Grundbesitz sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Grundsteuergesetz (GrStG)

    Verfahrensablauf

    Haben Sie ein Grundstück erworben oder bspw. ein in Ihrem Eigentum befindliches Grundstück bebaut, werden Sie ggf. von Ihrem Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung eines Einheitswertes erhalten. Das Finanzamt wird Ihnen dann einen bereits festgestellten Einheitswert zurechnen oder den Einheitswert fortschreiben. Der bei der Einheitswertfeststellung ermittelte Wert bildet die Grundlage für die Grundsteuermessbetragsveranlagung. Multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt er den Grundsteuermessbetrag. Diesen teilt das Finanzamt Ihnen mit Bescheid mit.
    Diese Bescheide haben Dauerwirkung, d.h. solange sich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am Grundbesitz nicht ändern, behalten diese Bescheide auch für die Zukunft ihre Wirkung.    
    Die hebeberechtigte Gemeinde erhält ebenfalls eine Mitteilung über die Höhe des Grundsteuermessbetrages. Auf dieser Grundlage wird sie die Grundsteuer festsetzen.

    Fristen

    grundsätzlich keine; Ist Ihnen allerdings eine Grundsteuerbefreiung gewährt worden und ändern sich die Nutzungs- oder die Eigentumsverhältnisse, so haben Sie dies innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Änderung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

    Kosten

    Hinweise für Witten

    kostenlos, Steuerbetrag ergibt sich aus dem Messbetrag des Finanzamts und Anwendung des aktuell gültigen Hebesatzes darauf.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bzw. land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen, erhalten Sie vom Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid, der auf der Grundlage eines Einheitswertbescheides erlassen wird. Der Grundsteuermessbescheid bildet die Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung durch die Gemeinde.

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Lastschriftmandat Stadt Witten Finanzamt Witten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de