Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten
Sind Sie Eigentümer von Grundbesitz (bzw. in den neuen Bundesländern Nutzer land- und forstwirtschaftlichen Vermögens), der nicht von der Grundsteuer befreit ist, wird das Finanzamt Ihnen gegenüber einen Grundsteuermessbescheid erlassen.
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Festsetzung der Grundsteuer
Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein Steuermessbetrag zugrunde. Dieser wird vom zuständigen Finanzamt durch einen Bescheid festgesetzt und ist für die Stadt Bad Honnef bindend. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplizierung des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde.
Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit der Grundsteuer A
- Bebaute und unbebaute Grundstücke mit der Grundsteuer B
Die aktuellen Hebesätze betragen:
Grundsteuer A = 280 v.H.
Grundsteuer B = 815 v.H.
Zuständiges Finanzamt
Sankt Augustin
Hubert-Minz-Str. 10
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 242 - 0
Steuerpflicht und Fälligkeit
Die Grundsteuer wird von der Stadt durch einen Abgabenbescheid erhoben und ist zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Zahlungspflichtiger ist/sind der/die Eigentümer oder Erbbauberechtigte/n.
Eigentumswechsel
Wird der Grundbesitz im Laufe des Jahres veräußert, so ist der Verkäufer unabhängig von den notariellen Vereinbarungen bis zur Mitteilung des Finanzamtes über den Eigentumswechsel (Zurechnungsfortschreibung) zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.
Die Grundsteuer wird nach den Eigentumsverhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres (jeweils zum 01.01. des Jahres) für das gesamte Jahr festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG).
Dies bedeutet, dass bei einer Änderung der Eigentumsverhältnisse der bisherige Eigentümer für das restliche Jahr steuerpflichtig bleibt und erst mit Jahreswechsel die Grundsteuer auf den neuen Eigentümer übergeht. Eine Abrechnung unterjährig findet nicht statt.
Informationen zur Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag wird bereits im Wertfeststellungsverfahren gelegt.
Das Finanzamt wird Sie daher - soweit erforderlich - unter Beifügung der Erklärungsvordrucke auffordern, eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes abzugeben. Ggf. wird das Finanzamt um Beifügung weitere Unterlagen bitten.
Sollten Sie eine Grundsteuerbefreiung beantragen wollen, erfragen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt, in welcher Weise und unter Beifügung welcher Unterlagen die Antragstellung erfolgen soll.
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer von Grundbesitz sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Honnef
Verfahrensablauf
Haben Sie ein Grundstück erworben oder bspw. ein in Ihrem Eigentum befindliches Grundstück bebaut, werden Sie ggf. von Ihrem Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung eines Einheitswertes erhalten. Das Finanzamt wird Ihnen dann einen bereits festgestellten Einheitswert zurechnen oder den Einheitswert fortschreiben. Der bei der Einheitswertfeststellung ermittelte Wert bildet die Grundlage für die Grundsteuermessbetragsveranlagung. Multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt er den Grundsteuermessbetrag. Diesen teilt das Finanzamt Ihnen mit Bescheid mit.
Diese Bescheide haben Dauerwirkung, d.h. solange sich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am Grundbesitz nicht ändern, behalten diese Bescheide auch für die Zukunft ihre Wirkung.
Die hebeberechtigte Gemeinde erhält ebenfalls eine Mitteilung über die Höhe des Grundsteuermessbetrages. Auf dieser Grundlage wird sie die Grundsteuer festsetzen.
Fristen
Hinweise für Bad Honnef
Ein Grundsteuer-Erlass ist wegen Unwirtschaftlichkeit nur im Ausnahmefall möglich. Der Antrag ist bis zum 30.03. des auf Erlasszeitraum folgenden Kalenderjahres zu stellen. Ein Erlassantrag kann bei folgenden Gründen gestellt werden:
- wegen Unwirtschaftlichkeit bei vermieteten Räumlichkeiten (Leerstand) oder
- bei dauerhafter Unrentierlichkeit von denkmalgeschützten Gebäuden aufgrund der denkmalgerechten höheren Aufwendungen
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bzw. land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen, erhalten Sie vom Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid, der auf der Grundlage eines Einheitswertbescheides erlassen wird. Der Grundsteuermessbescheid bildet die Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung durch die Gemeinde.
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Bad Honnef