Rotes Dauerkennzeichen für Händler erhalten
Hinweise für Lippe
Sie betreiben eine Kraftfahrzeug-Werkstatt oder handeln mit Kraftfahrzeugen? Sie benötigen für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten ein sogenanntes Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung?
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Im Kraftfahrzeuggewerbe, vor allem bei Kfz-Herstellern, Kfz-Händlern und Kfz-Werkstätten, besteht die Notwendigkeit, auch nicht zugelassene Fahrzeuge an einen anderen Ort zu überführen oder mit ihnen Probefahrten durchzuführen. Fallen solche Fahrten häufig an, kann die Zulassungsstelle zuverlässigen Herstellern, Händlern oder Werkstätten ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung zuteilen („Rotes Dauerkennzeichen“).
Wissenswertes:
Die Verwendungsmöglichkeit der roten Kennzeichen ist eingeschränkt. Sie dürfen nur für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten benutzt werden.
Die einzelnen Fahrten sind so definiert
Überführungsfahrten sind Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort dienen
Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen
Prüfungsfahrten sind Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
Rote Kennzeichen dürfen nur für betriebliche Zwecke benutzt werden. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Alle Fahrten sind in einem Fahrtenbuch zu dokumentieren.
Bei einem nicht ordnungsgemäßen Umgang mit einem roten Kennzeichen widerrufen wir es oder verweigern eine Verlängerung.
Auch die Zuteilung eines roten Kennzeichens unterliegt der Kfz-Steuerpflicht. Nähere Auskunft dazu erhalten Sie beim Hauptzollamt Bielefeld, Tel.: +49 521 3047-0.
Hinweis:
Die roten Dauerkennzeichen für Händler (LIP-06...) sind nicht gleichzusetzen mit den roten Kennzeichen für historische Fahrzeuge (LIP-07...).
Wir informieren Sie gern über die Unterschiede.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
schriftlicher Antrag mit Begründung, für welchen Zweck und wie häufig das rote Dauerkennzeichen verwendet werden soll
Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
Führungszeugnis für Firmeninhaber beziehungsweise Geschäftsführer
(Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe - StVA)elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für rote Dauerkennzeichen
SEPA-Mandat für die Kfz-Steuern
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
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Sie müssen
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen,
- einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb mit Kfz-Bezug haben und
- einen Bedarf für ein solches Kennzeichen nachweisen.
Zusätzliche Voraussetzungen sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**
Ein rotes Kennzeichen können Sie ausschließlich in der Zulassungsstelle Detmold erhalten.
Fristen
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Die Zuteilung roter Kennzeichen ist in der Regel befristet.
Wenn die Voraussetzungen weiter vorliegen, können Sie kurz vor Ablauf der Geltungsdauer eine Verlängerung beantragen.
Bearbeitungsdauer
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In der Regel direkt im Termin.
Kosten
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Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
girocard
Debitkarte
Kreditkarte
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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