Vergnügungsteuer Festsetzung
Vergnügungsteuer Festsetzung
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Beschreibung
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Bei der Vergnügungssteuer handelt es sich um eine örtlich bestimmte Aufwandsteuer. Durch sie werden Vergnügungsveranstaltungen gewerblicher Art besteuert.Hierzu zählen beispielsweise:Striptease-Vorführungen bzw. Darbietungen ähnlicher Art,Vorführungen von pornographischen Filmen und Bildern (auch in Kabinen),Sex-und Erotikmessen,Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielkasinos,das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs-, Musik- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen, Gaststätten oder sonstigen öffentlich zugänglichen Orten.Von der Steuer befreit sind insbesondere Familien- und Betriebsfeiern sowie Veranstaltungen von Parteien, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften.Die Steuererklärung für Spielgeräte mit/ohne Gewinnmöglichkeit ist für einen Kalendermonat nach amtlich vorgegebenem Vordruck bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats vorzulegen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Vergnügungssteuer - Anmeldung : AllgemeinAnlage Vergnügungssteuer : GaststättenAnlage Vergnügungssteuer : Spielhallen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG);Abgabenordnung (AO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Steuer beträgt je Spielgerät/Apparat und Kalendermonat für: Geldspielgeräte: in Gaststätten pp. 4 v. H. des Spieleinsatzes in Spielhallen 4 v. H. des Spieleinsatzes Unterhaltungsgeräte ohne Gewinnmöglichkeit: in Gaststätten pp. 25,00 € in Spielhallen 35,00 € Geräte, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben:200,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Einzugsermächtigung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen