Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer Festsetzung

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Beschreibung

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Bei der Vergnügungssteuer handelt es sich um eine örtlich bestimmte Aufwandsteuer. Durch sie werden Vergnügungsveranstaltungen gewerblicher Art besteuert.Hierzu zählen beispielsweise:Striptease-Vorführungen bzw. Darbietungen ähnlicher Art,Vorführungen von pornographischen Filmen und Bildern (auch in Kabinen),Sex-und Erotikmessen,Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielkasinos,das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs-, Musik- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen, Gaststätten oder sonstigen öffentlich zugänglichen Orten.Von der Steuer befreit sind insbesondere Familien- und Betriebsfeiern sowie Veranstaltungen von Parteien, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften.Die Steuererklärung für Spielgeräte mit/ohne Gewinnmöglichkeit ist für einen Kalendermonat nach amtlich vorgegebenem Vordruck bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Vergnügungssteuer - Anmeldung : AllgemeinAnlage Vergnügungssteuer : GaststättenAnlage Vergnügungssteuer : Spielhallen

    Formulare

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Voraussetzungen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG);Abgabenordnung (AO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Fristen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Kosten

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Die Steuer beträgt je Spielgerät/Apparat und Kalendermonat für: Geldspielgeräte: in Gaststätten pp. 4 v. H. des Spieleinsatzes in Spielhallen 4 v. H. des Spieleinsatzes Unterhaltungsgeräte ohne Gewinnmöglichkeit: in Gaststätten pp. 25,00 € in Spielhallen 35,00 € Geräte, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben:200,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Weitere Informationen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Einzugsermächtigung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de