Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer Festsetzung

    Hinweise für Welver

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Die Vergnügungssteuer ist in der Satzung der Gemeinde Welver festgelegt. Genaue Auskünfte kann Ihnen der zuständige Sachbearbeiter erteilen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    05 Sicherheit / Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    01 Finanzverwaltung / Gemeindekasse / Controlling

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02384 / 51- 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welver

    Formulare

    Hinweise für Welver

    Voraussetzungen

    Hinweise für Welver

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver

    Vergnügungssteuergesetz NW

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Welver

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Welver

    Kosten

    Hinweise für Welver

    5% des Spieleinsatzes je Gerät mit Gewinnmöglichkeit35,00 € bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen o.ä. pro Monat25,00 € bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten in Gastwirtschaften u. sonst. Orten pro Monat

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Welver

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver

    Vergnügungssteuererklärung für Apparate mit GewinnmöglichkeitVergnügungssteuererklärung Anlage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de