Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer Festsetzung

    Hinweise für Minden

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen, insbesondere für die Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Spielhallen und Gaststätten und sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen. Maßstab für die Steuer ist bei Geldspielgeräten die Bruttokasse, bei Unterhaltungsgeräten die Stückzahl.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern und Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Formulare

    Hinweise für Minden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Minden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Abgabenordnung (AO)

    Kommunalabgabengesetz (KAG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Minden

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Minden

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de