Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer Festsetzung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und wird von den Gemeinden erhoben. Das Aufkommen der Vergnügungssteuer fließt ausschließlich den Gemeinden zu.

    Welche Vergnügungen werden besteuert?
    Der Besteuerung unterliegen Vergnügen (Veranstaltungen) wie beispielsweise die Ausspielung von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen oder das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparten in Spielhallen oder Gastwirtschaften.  
    Wer ist Steuerschuldner?
    Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter) oder der Halter der Apparate (Aufsteller).  
    In welcher Form wird die Vergnügungssteuer erhoben?


    Die Steuer wird als Karten- oder Pauschsteuer erhoben. Die Vergnügungssteuer für Geräte wird nach deren Einspielergebnis erhoben. Der Steuersatz in der Stadt Lüdinghausen beträgt zurzeit 12 %.    

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 2: Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-200

    Fax: 02591 926-209

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Formulare

    Hinweise für Lüdinghausen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdinghausen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lüdinghausen

    Fristen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lüdinghausen

    Kosten

    Hinweise für Lüdinghausen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lüdinghausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Rechtsgrundlagen (Ortsrecht):
    Vergnügungssteuersatzung

    Rechtsgrundlagen (Allgemein):
    Gemeindeordnung NRW
    Kommunalabgabengesetz NRW

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de