Vergnügungsteuer Festsetzung
Vergnügungsteuer Festsetzung
Hinweise für Dülmen
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Wer ist Steuerschuldner?
Steuerschuldner ist der Halter der Apparate (Aufsteller).
In welcher Form wird die Vergnügungssteuer erhoben?
Die Steuer wird als Pauschsteuer erhoben. Die Pauschsteuer für das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten wird nach deren Anzahl erhoben. Bei Geldspielgeräten erfolgt die Besteuerung auf der Basis des Spieleinsatzes.
Weitere Einzelheiten können der derzeit gültigen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dülmen entnommen werden.
Rechtsgrundlagen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen