Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer Festsetzung

    Hinweise für Burscheid

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer.Mit ihr wird die gewerbliche Veranstaltung von Vergnügungen, u. a. auch im Zusammenhang mit Geld- und Unterhaltungsspielen an Automaten, besteuert. Steuerschuldner ist der Veranstalter des Vergnügens.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern und Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-208

    Fax: 02174 670-111

    E-Mail: finanzen@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Burscheid

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    VergnügungssteuersatzungWettbürosteuersatzung

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    SEPA-Lastschrift-Mandat

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de