Vergnügungsteuer Festsetzung
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird erhoben auf der Grundlage der derzeit gültigen Vergnügungssteuersatzung der Marktstadt Waldbröl.
Besteuert werden u.a. Vergnügungsveranstaltungen gewerblicher Art sowie Geld- und Unterhaltungsspielgeräte in Gaststätten und Spielhallen. Die jeweiligen Steuersätze ergeben sich aus der Satzung.
Veranstalter oder Aufsteller sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Entsprechende Vordrucke sind hinterlegt.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen