Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer Festsetzung

    Hinweise für Wassenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Wassenberg

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Rechtsgrundlage ist die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wassenberg. In der Stadt Wassenberg wird die Vergnügungssteuer hauptsächlich für den Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten erhoben. Steuerschuldner ist grundsätzlich der Eigentümer der betriebenen Spielgeräte. Die Steuer wird nach dem Einspielergebnis bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beziehungsweise mit Pauschbeträgen bei sonstigen Unterhaltungsgeräten erhoben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wassenberg

    Das Aufstellen von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten ist anzumelden.

    Bei Geldspielgeräten ist der Gerätename, Zulassungsnummer und Aufstellort anzugeben. Die Besteuerung erfolgt bei Geldspielgräten pro Gerät und pro Monat. Die Steueranmeldung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (15.01., 15.04., 15.07. und 15.10.) bei der Stadt Wassenberg einzureichen. Die errechnete Steuer ist bei Abgabe der Steueranmeldung an die Stadtkasse Wassenberg zu entrichten (§ 13 Absatz 3 VergnStS).

    Als Anlage sind die jeweiligen Zählwerksausdrucke beizufügen.

    Formulare

    Hinweise für Wassenberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Wassenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de