Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten

    Hornissen, Wespen und Co.

    Hinweise für Borken

    Im Frühjahr beginnt die Zeit von Wespen, Hornissen, Bienen, Hummeln und Co. Einige Arten unterliegen in Deutschland einem besonderen Schutzstatus und dürfen nur im Ausnahmefall bekämpft und gestört werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Im Frühjahr beginnt bei den meisten Arten der Nestbau. Hornissen und Wespen bauen Ihre Nester in dunklen Hohlräumen, z.B. in Baumhöhlen, Nistkästen aber auch auf Dachböden oder in Rolladenkästen. Ein kleiner Spalt reicht den Tieren bereits aus, um zum Nest zu gelangen. Aggressiv reagieren die Tiere meist nur dann, wenn man dem Nest zu Nahe kommt oder dieses durch Vibrationen/ Erschütterungen stört. Hornissen, Wespen und auch Hummeln sind einjährige Völker, d.h. am Ende der Saison, im Herbst, sterben die Völker ab. Nur die Jungköniginnen überleben und überwintern an einem geschützten Ort. Im darauffolgenden Jahr wird ein neuer Staat gegründet und ein neues Nest gebaut. Verlassene Nester dürfen daher entfernt werden, da diese nicht neu besiedelt werden. Im Gegensatz dazu überdauern Bienenstaaten als ganzes Volk den Winter im Nest und nutzen dieses im Frühjahr weiter.

    Zu den besonders geschützten Arten nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zählen in Deutschland alle heimischen Bienen- und Hummelarten, die europäische Hornisse sowie die heimischen Kreiselwespen und Knopfhornwespen . Die Tiere dürfen weder getötet noch verletzt oder ihre Nester zerstört werden.

    In Ausnahmefällen kann bei Vorliegen eines zwingenden Grundes eine Bekämpfung der Nester notwendig sein. Diese Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist durch die untere Naturschutzbehörde im Einzelfall zu prüfen und zuzulassen. Wenn eine Ausnahme zugelassen wird, kann ein Schädlingsbekämpfer beauftragt werden, das Nest zu entfernen. Die für das Volk deutlich bessere Option stellt die Umsiedlung dar. Diese ist immer zu prüfen und kann in manchen Fällen auch realisiert werden. Den dafür notwendigen Antrag können Sie unten auf dieser Seite digital stellen.

    Auch Wespennester dürfen nicht „ohne vernünftigen Grund“ bekämpft werden (§ 39 BNatSchG). Für den dafür notwendigen Antrag können Sie ebenfalls das digitale Antragsformular unten auf dieser Seite nutzen.

    Die Asiatische Hornisse gilt als invasive (gebietsfremde) Art. Die weitere Verbreitung dieser Art soll daher durch die Entnahme aus der Natur gestoppt werden. Wenn es sich bei einem entdeckten Nest um die asiatische Hornisse handelt, teilen Sie dies ebenfalls über das digitale Antragsformular mit oder senden eine E-Mail an invasivearten@kreis-borken.de. Die Beseitigung des Nestes übernimmt die Untere Naturschutzbehörde in Abstimmung mit Ihnen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Planung, Natur-, Arten- und Hochwasserschutz, Wasserbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    §§ 39, 44, 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Wespen, Hornissen, Hummeln, Bienen und Co. leisten einen wichtigen Beitrag im Naturhaushalt, denn sie bestäuben Blütenpflanzen und Obstbäume. Für die Brut wird proteinreiche Nahrung benötigt, entsprechend jagen und fangen sie Insekten – unter anderem z. B. Stechmücken.

    Eine Bekämpfung eines Nestes sollte daher nur in Ausnahmefällen erfolgen. Meist helfen schon einfache Maßnahmen um Konflikte mit den Tieren zu vermeiden:

    • Anbringen von Fliegengitter vor den Fenstern und Türen

    • Vermeidung von Störungen im 2 – 3 m Umfeld um das Nest

    • Vermeidung von Lichtquellen in den Abendstunden in Verbindung mit offenen Türen und Fenstern, da die heimische Hornisse auch nachtaktiv ist und ab der Dämmerung zum Licht fliegt

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2021

    Stichwörter

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    Deutsch

    Sprache: de