Wohngeld Auskunft

    Wohngeld Auskunft

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdenscheid

    Sie möchten nähere Informationen zur Gewährung von Wohngeld bzw. Lastenzuschuss? Hier erfahren Sie mehr. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss und als Lastenzuschuss. Wohngeld erhält nur, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen für die Wohngeldgewährung nachweist. Einen Lastenzuschussantrag können insbesondere Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung, einer Kleinsiedlung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung haben, stellen. Voraussetzung ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht, hängt von drei Faktoren ab: der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Belastung. Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier: Bundesministerium Landesministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (mit Wohngeldrechner NRW und ausfüllbare Wohngeldvordrucke) Wohngeldrechner NRW (mit Online-Antragstellung)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-0

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind von Ihrem speziellen Einzelfall abhängig. Diese nennt Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der ersten Vorsprache. Über den Link "Wohngeld - Notwendige Formulare" werden Sie auf die Seite des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalens weitergeleitet. Dort finden Sie alle notwendigen Vordrucke zur Wohngeldbeantragung, die auf der Seite direkt online ausfüllbar sind.Öffnen Sie dazu bitte den genannten Link. Sie werden auf die Seite entsprechend weitergeleitet.Sämtliche Vordrucken finden Sie auf der Seite unter dem Reiter "Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen"

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid

    Wohngeldgesetz

    Verfahrensablauf

    Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.

    Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2

    Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen : https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid

    Wohngeld - Wohngeldrechner NRW mit Online-Antragstellung (www.wohngeldrechner.nrw.de/) Wohngeld - Notwendige Formulare Bildungspaket - Infoflyer der Bundesregierung Dateigröße: 958,9 Kilobytes Wohngeld (Info nach DSGVO) Dateigröße: 11,9 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de