Wohngeld Auskunft
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Den Antrag auf Wohngeld-Plus stellen Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Preußisch Oldendorf.
Gegebenenfalls ist mit längeren Bearbeitungzeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge bewältigen müssen.
Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Online kann über den Wohngeldrechner des Landes die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden (siehe Link unter "Weitere Informationen").
Bitte beachten Sie, dass die Anträge an die Stadt Preußisch Oldendorf nur für Personen wohnhaft im Stadtgebiet gültig sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Wohngeld können beantragen:
- Mieter oder Untermieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Verfahrensablauf
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.
Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Die Empfänger oder Antragsteller der nachfolgenden Transferleistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten bei der Transferleistung bereits berücksichtigt werden:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sowie Zuschuss für Auszubildende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
- Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Sechsten bzw. Siebten Buch Sozialgesetzbuch,
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören.
Wohngeld wird u.a. versagt,
- für Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, deren Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Berufsausbildungshilfe nach §§ 56, 116 Abs. 3 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des ausbildungsbegleitenden Praktikums oder der betrieblichen Berufsausbildung bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU) dem Grunde nach zustehen;
- wenn kein Miet- oder Eigentumsverhältnis vorliegt (z.B. Hotel- oder Schlafplätze);
- wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere bei erheblichem Vermögen
Hinweise zum Datenschutz in Wohngeldangelegenheiten finden Sie hier: Datenschutzhinweise Wohngeld
Weitere Informationen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Weitere grundsätzliche Informationen zur Beantragung von Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) sowie ausfüllbare und mit Eingabehilfe versehene Wohngeldantragsformulare nebst Anlagen sowie einen anonymisierten Wohngeldproberechner erhalten Sie mit einem Klick auf die u.a. Verlinkung zum Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW).
Wohngeldrechner
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023
Stichwörter
Hinweise für Preußisch Oldendorf