Auskunft Altlastenkataster
Hinweise für Borken
Der Kreis Borken führt ein Kataster über altlastenverdächtige Flächen, Altlasten und Verdachtsflächen, das sogenannte Altlastenkataster.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Der Kreis Borken führt ein Kataster über altlastenverdächtige Flächen, Altlasten und Verdachtsflächen, das sogenannte Altlastenkataster. Das Altlastenkataster beruht auf Nachforschungen und Untersuchungen von Altstandorten, Altablagerungen, schädlichen Bodenveränderungen und altlastenverdächtigen Flächen.
Für diese Flächen liegen detaillierte Informationen wie Lage und Größe der Fläche, eventuell vorliegende Untersuchungsergebnisse, durchgeführte Sanierungsmaßnahmen und Nutzungsgeschichte vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster ist formlos schriftlich, mit der genauen Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) beim Kreis Borken einzureichen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Der Kreis Borken ist befugt folgendem Personenkreis Auskunft über Altstandorte und Verdachtsflächen zu geben:
Grundstückseigentümer
Mieter und Pächter mit Vollmacht des Eigentümers
Dritte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können (Banken, Rechtsanwälte, Kaufinteressenten, Architekten, Bauingenieure)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Ist das Grundstück nicht im Altlastenkataster verzeichnet, fällt keine Gebühr an.
Bei einem positiven Ergebnis fällt eine Gebühr je nach Verwaltungsaufwand von mindestens 32,50 € an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen