Altlasten- und Bodenschutzkataster

    Auskunft Altlastenkataster

    Hinweise für Borken

    Der Kreis Borken führt ein Kataster über altlastenverdächtige Flächen, Altlasten und Verdachtsflächen, das sogenannte Altlastenkataster.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Der Kreis Borken führt ein Kataster über altlastenverdächtige Flächen, Altlasten und Verdachtsflächen, das sogenannte Altlastenkataster. Das Altlastenkataster beruht auf Nachforschungen und Untersuchungen von Altstandorten, Altablagerungen, schädlichen Bodenveränderungen und altlastenverdächtigen Flächen.

    Für diese Flächen liegen detaillierte Informationen wie Lage und Größe der Fläche, eventuell vorliegende Untersuchungsergebnisse, durchgeführte Sanierungsmaßnahmen und Nutzungsgeschichte vor.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abfall, Abwasser und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster ist formlos schriftlich, mit der genauen Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) beim Kreis Borken einzureichen.

    Formulare

    Hinweise für Borken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Der Kreis Borken ist befugt folgendem Personenkreis Auskunft über Altstandorte und Verdachtsflächen zu geben:

    • Grundstückseigentümer

    • Mieter und Pächter mit Vollmacht des Eigentümers

    • Dritte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können (Banken, Rechtsanwälte, Kaufinteressenten, Architekten, Bauingenieure)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Ist das Grundstück nicht im Altlastenkataster verzeichnet, fällt keine Gebühr an.

    Bei einem positiven Ergebnis fällt eine Gebühr je nach Verwaltungsaufwand von mindestens 32,50 € an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de