Künstliche Befruchtung
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Kinderwunsch nicht auf natürlichem Wege erfüllen können, kann durch medizinische Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt werden. Ihre gesetzliche Krankenkasse unterstützt Sie finanziell dabei.
Ob diese Maßnahmen bei Ihnen erforderlich sind, muss von einem Arzt festgestellt werden. Der Arzt kann beurteilen, ob eine Aussicht besteht, dass Sie durch die künstliche Befruchtung schwanger werden.
Es werden auch Maßnahmen wie Inseminationen nach Stimulationsverfahren durchgeführt. Dadurch kann ein erhöhtes Risiko von Schwangerschaften mit 3 oder mehr Embryonen bestehen.
Sie haben außerdem einen Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe. Diese medizinischen Maßnahmen können Ihre Schwangerschaft zu einem späteren Zeitpunkt herbeiführen, wenn Sie dies wegen einer Erkrankung verschieben müssen.
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen