Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft

    Künstliche Befruchtung

    Sie wünschen sich ein Kind, können aber nicht auf natürlichem Wege schwanger werden? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie medizinische Maßnahmen in Anspruch nehmen. Ihre gesetzliche Krankenkasse bezahlt einen Teil der Leistungen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Kinderwunsch nicht auf natürlichem Wege erfüllen können, kann durch medizinische Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt werden. Ihre gesetzliche Krankenkasse unterstützt Sie finanziell dabei.

    Ob diese Maßnahmen bei Ihnen erforderlich sind, muss von einem Arzt festgestellt werden. Der Arzt kann beurteilen, ob eine Aussicht besteht, dass Sie durch die künstliche Befruchtung schwanger werden.

    Es werden auch Maßnahmen wie Inseminationen nach Stimulationsverfahren durchgeführt. Dadurch kann ein erhöhtes Risiko von Schwangerschaften mit 3 oder mehr Embryonen bestehen.

    Sie haben außerdem einen Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe. Diese medizinischen Maßnahmen können Ihre Schwangerschaft zu einem späteren Zeitpunkt herbeiführen, wenn Sie dies wegen einer Erkrankung verschieben müssen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Für Bonn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    https://www.g-ba.de/richtlinien/1/ https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/kuenstliche-befruchtung/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de