Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen gem. §§ 4,6 BImSchG
Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen? Dann müssen Sie hierfür zuvor bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen einer Genehmigung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: bauen@kreis-borken.de
Anlagenbezogener Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: immissionsschutz@kreis-borken.de
Fristen
Es gibt keine Frist.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 15.08.2023